Wohnungsräumung nach Mieterauszug
Wenn nach einem Mieterauszug Gegenstände in der Wohnung verbleiben, braucht es eine klare Planung. Wir unterstützen Vermieter und Hausverwaltungen bei der Räumung – nach Klärung der rechtlichen Berechtigung.
Was wurde nach dem Auszug zurückgelassen?
Zurückgelassene Möbel und Hausrat nach dem Auszug. Zunächst klären wir, welche Gegenstände zurückgeblieben sind, wer den Auftrag erteilen darf und welche Räume betroffen sind. Bei Streit über Eigentum oder Besitz muss vor einer Räumung die rechtliche Situation geklärt sein.

Welche Räumungsarbeiten sind nötig?
Je nach Vereinbarung räumen wir Möbel, Hausrat und sonstige freigegebene Gegenstände, übernehmen den Abtransport und können eine Reinigung oder weitere Vorbereitungsarbeiten für die Übergabe besprechen.
Wie wird der Übergabetermin abgestimmt?
Für eine zügige Einschätzung sind Fotos der Räume, die Wohnungsgröße, Etage, Zugangswege und ein gewünschter Termin hilfreich. Wir stimmen den Umfang mit Ihnen ab und erstellen ein individuelles Angebot.
Senden Sie uns gerne Fotos per WhatsApp oder beschreiben Sie Ihr Vorhaben telefonisch oder per E-Mail. Wir klären die Einzelheiten und erstellen ein Angebot für den vereinbarten Umfang.

Welche Faktoren bestimmen den Aufwand?
Entscheidend sind unter anderem Menge und Art der Gegenstände, Stockwerk, Zugang, Transportwege sowie vereinbarte Zusatzarbeiten. Ein Preis lässt sich daher erst anhand der konkreten Situation seriös einschätzen.
Häufige Frage: Darf eine Wohnung direkt nach dem Auszug geräumt werden?
Nicht automatisch. Zurückgelassene Gegenstände dürfen nicht ohne Prüfung der Rechtslage entsorgt werden. Bitte klären Sie die Berechtigung zur Räumung vor der Beauftragung.
In Karlsruhe und Umgebung für Sie da
Wir sind in Karlsruhe und der Umgebung tätig. Auch Anfragen aus Ettlingen, Bruchsal, Rastatt, Pforzheim und weiteren Städten nehmen wir gerne entgegen. Weitere Einsatzorte besprechen wir individuell.
